KLASSE A1

Kein Vorbesitz
(Einschluß: M), ab 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Keine Befristung der Besitzdauer

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